Antworten auf häufig gestellte Fragen
Muss ich am NSI/an der HSVN eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) tragen?
Derzeit wird das Tragen einer MNB im Gebäude empfohlen.
Alle Personen in den Gebäuden des NSI sind angehalten, verstärkt auf Handhygiene zu achten. Hände sollen regelmäßig mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.
Was ist bei der Lüftung von Räumlichkeiten zu beachten?
In allen Büros, Seminar- und Veranstaltungsräumen und Fluren ist eine ausreichende Belüftung sicherzustellen. Die Räume sind in regelmäßigen Abständen (spätestens nach 30 Minuten) über Fenster und Türen zu lüften.
Wie verhalte ich mich derzeit grundsätzlich, wenn Erkältungssymptome bei mir auftreten?
Wie immer in der Erkältungssaison gilt: Um andere nicht anzustecken, müssen Betroffene zuhause bleiben und die Erkältung auskurieren. Sollte Sorge bestehen, an dem COVID-19-Virus erkrankt zu sein (z. B. bei entsprechendem Personenkontakt oder entsprechenden Reisetätigkeiten), ist umgehend telefonischer Kontakt zum Arzt oder zum Gesundheitsamt zum weiteren Verhalten aufzunehmen.
Personen, die Corona-typische Krankheitssymptome wie beispielsweise Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen oder Störung des Geruchs-/Geschmackssinns aufweisen, dürfen – auch mit Vorlage eines Nachweises gemäß 3G-Regel – die Grundstücke und Gebäude des NSI nicht betreten.
Wie verhalte ich mich beim Verdacht, mit COVID-19 infiziert zu haben?
Wenn Sie den Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert zu haben, sollten Sie zunächst diese Fragen für sich beantworten:
- Haben Sie in den letzten Tagen Kontakt zu einem Erkrankten gehabt, bei dem eine Covid-19-Diagnose konkret gestellt wurde?
- Bestehen bei Ihnen Vorerkrankungen oder hat sich eine Atemwegserkrankung verschlimmert? (Atemnot, hohes Fieber etc.)
- Kommen Sie bei der Arbeit oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt, die ein hohes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben (z. B. im Krankenhaus oder der Altenpflege)?
Wenn Sie eine oder auch mehrere Fragen mit Ja beantworten müssen, sollten Sie diese weiteren Schritte befolgen:
- Melden Sie sich zunächst telefonisch bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin. Falls er/sie nicht erreichbar ist, können Sie sich auch mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 in Verbindung setzen.
- Schildern Sie am Telefon Ihre Symptome auch unter Verweis auf Ihr Reiseland bzw. den Kontakt zu einer positiv getesteten Person.
- Ihr Arzt/Ihre Ärztin wird Ihren Gesundheitszustand vorläufig einschätzen und das weitere Vorgehen, etwa einen Termin zum Test oder Quarantänemaßnahmen, mit Ihnen besprechen.
- Befolgen Sie die Anweisungen Ihres Arztes/Ihrer Ärztin und halten Sie sich für mögliche Rückfragen durch die zuständigen Behörden zur Verfügung.
Weitere Informationen unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/was_tun_bei_verdacht/das-sollten-sie-tun-bei-verdacht-auf-eine-corona-infektion-185669.html
Wie wird am NSI/an der HSVN mit Corona-Verdachtsfällen umgegangen?
Personen mit COVID-19-verdächtigen Symptomen ist es untersagt, das Gelände und die Gebäude des NSI/der HSVN zu betreten. Dies gilt auch für Lehrende, sonstige Beschäftigte und eingesetzte Hilfskräfte. Teilnehmende, Studierende und Prüflinge melden sich bei Symptomen umgehend telefonisch
- Biz Braunschweig: Melanie Demuth, 0511 1609-5322
- Biz Hannover: Sarah Rahn, 0511 1609-2610 (für den Bereich Ausbildung); Nele Kandel, 0511 1609-2366 (für den Bereich Hochschule) Theresa Kränzel, 0511 1609-2393 (für den Bereich Fortbildung)
- Biz Oldenburg: Birgit Ohlhoff, 0511 1609-6022
- Zentrale Ansprechpartnerin: Annika Boche, 0511 1609-2369 (Vertretung: Bianca Hegemeister, 0511 1609-2391)
- Auswärtige Lehrgangsorte wenden sich an die Ausbildungsverwaltung in Hannover
Wie verhalte ich mich bei einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person?
Bewahren Sie Ruhe und lesen Sie aufmerksam die Hinweise zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung (KP-N) des Robert Koch-Instituts. Diese finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html#doc13516162bodyText4
Liegt bei einer in Ihrem Haushalt lebenden Person ein häuslicher Selbsttest bzw. PoC-Schnelltest mit positivem Ergebnis vor, testen Sie sich ebenfalls selbst. Bitte warten Sie das PCR-Testergebnis ab, bevor Sie das NSI betreten.
Sie hatten ohne adäquaten Schutz (FFP2-Maske) engen Kontakt (< 1,5 m) zu einer Person, die ein positives Corona-Ergebnis (Selbsttest, PoC-Antigen- oder PCR-Test) erhalten hat oder typische Corona-Symptome aufweist, ist allerdings symptomfrei und fällt z. B. aufgrund des Impf-/Genesenenstatus nicht unter die Pflicht zur Absonderung gemäß der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungs-verordnung. In dieser Situation werden wir unser Hausrecht ausüben, um das potentielle Infektionsrisiko, das von dieser Person ausgehen könnte, zu reduzieren:
Sie dürfen die Grundstücke und Gebäude des NSI für zehn Tage ab dem Zeitpunkt des Risikokontakts nicht betreten. Die Person kann sich ab dem fünften Tag mit einem Test, der durch Dritte durchgeführt wird (PoC-Antigen- oder PCR-Test), freitesten und anschließend unsere Veranstaltungen wieder besuchen. Sofern Sie jedoch weiterhin mit der infizieren Person in einem Haushalt (Lebenspartner/in, Eltern etc.) leben, entfällt die 5-Tage-Regelung.
Informieren Sie bitte eine der zuständigen Personen unter Angabe Ihrer Lehrgangsnummer im NSI/der HSVN:
- Biz Braunschweig: Melanie Demuth, 0511 1609-5322
- Biz Hannover: Sarah Rahn, 0511 1609-2610 (für den Bereich Ausbildung); Nele Kandel, 0511 1609-2366 (für den Bereich Hochschule) Theresa Kränzel, 0511 1609-2393 (für den Bereich Fortbildung)
- Biz Oldenburg: Birgit Ohlhoff, 0511 1609-6022
- Zentrale Ansprechpartnerin: Annika Boche, 0511 1609-2369 (Vertretung: Bianca Hegemeister, 0511 1609-2391)
- Auswärtige Lehrgangsorte wenden sich an die Ausbildungsverwaltung in Hannover
Die genannten Ansprechpersonen geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Wie verhalte ich mich, wenn eine in meinem Haushalt lebende Person unter Quarantäne gestellt wurde, aber noch kein Testergebnis dieser Person vorliegt?
An dieser Stelle verweisen wir auf die Website des Landes Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Auch hier verweisen wir auf unser Hausrecht.
Wie verhalte ich mich bei einem positiven Selbsttest/PCR-Test?
Sofern Sie einen positiven Schnelltest haben, isolieren Sie sich bitte und informieren uns unter Angabe Ihrer Kurs-Nummer und unterrichten unverzüglich die Personen, mit den Sie in den letzten beiden Tagen vor oder seit Durchführung des Tests oder dem ersten Auftreten typischer Symptome Kontakt hatten. Im Falle eines positiven PCR-Tests weisen wir auf Pflichten der zur Absonderung verpflichteten Personen gemäß § 4 Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung hin: § 4 (1) Sie müssen sich in Absonderung begeben, § 4 (2) eine Kontaktliste erstellen, § 4 (4) die zuständige Behörde informieren und § 4 (5) unverzüglich die Personen, mit denen sie in den letzten beiden Tagen vor oder seit Durchführung des Tests oder dem ersten Auftreten typischer Symptome Kontakt hatten, über die bei Ihnen festgestellte oder mögliche Corona-Infektion informieren. Sie dürfen die Grundstücke und Gebäude des NSI für zehn Tage nicht betreten. Eine Freitestung ist nach 5 Tagen möglich. Vorausseitzung ist aber, dass Sie 48 Stunden - vor dem siebten Tag der evtl. Freitestung - symptomfrei sind.
Bitte lassen Sie uns nach Genesung Ihr Negativ-Test, der durch Dritte durchgeführt wird (PoC-Antigen- oder PCR-Test), zukommen.
Ich lebe mit Risikogruppen zusammen bzw. gehöre selbst einer Risikogruppe an
Besonders wichtig ist die größtmögliche Minderung des Risikos einer Infektion, zum Beispiel durch allgemeine Verhaltensregeln (Hände waschen, Abstand halten)
Wichtig ist auch eine aktive Information über das Krankheitsbild, die bei der frühzeitigen Selbsterkennung von Symptomen helfen kann.
Folgende Richtlinien sollten Sie beachten:
Reduzieren Sie Ihre Kontakte
- Persönliche Kontakte einschränken – auch zu Familie und Freunden
- Kontakte per Telefon oder digital pflegen
- Hilfsangebote annehmen, damit man sich nicht selbst in Gefahr bringt
Senken Sie ihr Infektionsrisiko
- Abstand zu anderen Personen halten
- Regelmäßig Hände waschen
- medizinische Mund-Nase-Bedeckung (MNB) dauerhaft nutzen
Was kann ich tun, wenn ich an der Online-Lehre nur eingeschränkt oder gar nicht teilnehmen kann?
Bitte kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausbildungs- bzw. Hochschulverwaltung.
Bietet das NSI auch digitale Fortbildungsveranstaltungen wie WebSeminare und virtuelle Tagungen an?
Ja. Das NSI bietet seit Sommer 2021 auch NSI-WebSeminare sowie virtuelle Tagungen an, um auch in diesen herausfordernden Zeiten Fortbildung zu ermöglichen. Das Angebot werden wir in den kommenden Wochen ausbauen. Sie finden die digitalen Angebote im Online-Fortbildungsprogramm, wenn Sie bei Ort den Filter auf WebSeminar setzen. Die Anmeldung erfolgt über die Website des NSI, die Sie hier erreichen können. Die Veranstaltung wird als WebSeminar mit der Software BigBlueButton oder der Software WebEx durchgeführt. Das Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Die angemeldete Person verpflichtet sich, keine visuellen, akustischen oder sonstige Aufnahmen des WebSeminars vorzunehmen. Zuwiderhandlungen können urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden.
Was sind die technischen Voraussetzungen, um an digitalen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen zu können?
Die Teilnahme ist browserbasiert möglich und Sie benötigen dafür eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie einen Computer oder ein Notebook mit Lautsprecher (Tonausgabe) sowie Mikrofon und ggf. Kamera. Es sollte sichergestellt sein, dass Sie einen aktuellen Browser (empfohlen: Google Chrome) benutzen können und von Seiten Ihrer IT Firewalls den Zugang nicht blockieren.
Kann ich meine gebuchte Fortbildungsveranstaltung kostenfrei stornieren oder verschieben?
Wir möchten Ihnen immer den bestmöglichen Service bieten – gerade auch in diesen herausfordernden Zeiten – und gemeinsam mit Ihnen Lösungen finden. Wenn Sie Corona-bedingt an einer Präsenzveranstaltung nicht teilnehmen können, z. B. aufgrund eines offiziellen Dienstreiseverbots oder weil Sie sich nicht gesund fühlen, können Sie kostenfrei absagen und stornieren. Idealerweise geschieht dies bis zum Anmeldeschluss, also bis 14 Tage vor der Veranstaltung. Danach finden wir gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für alle Seiten; ggf. bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der kostenfreien Teilnahme zu einem späteren Termin an oder die Veranstaltung kann kurzfristig als WebSeminar organisiert werden.
Bietet das NSI weiterhin Inhouse Veranstaltungen an?
Ja. Wir sind auch hier weiter für unsere Kundinnen und Kunden da und planen und organisieren bedarfsgerechte Inhouse-Veranstaltungen ganz nach Ihren Wünschen - gerne auch digital und in Form von WebSeminaren. Bei Präsenz-Inhouse-Veranstaltungen bitten wir unsere Kunden jedoch, die entsprechenden Hygiene- und Schutzstandards vor Ort sicherzustellen. Und natürlich kann es leider auch hier im Einzelfall je nach aktueller Corona-Lage zu kurzfristigen Absagen von Seiten der Dozierenden oder auch der Auftraggeber/-innen kommen.
Was passiert, wenn eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer nach Beendigung der Fortbildungsveranstaltung positiv auf Corona getestet wird?
Für diesen Fall werden die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der VEranstaltung darüber informiert und es greifen dannSeminartag einen Kontaktbogen ausfüllen, können wir den zuständigen Behörden die Teilnahmedaten entsprechend zur Verfügung stellen. Ergänzend empfehlen wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die offizielle Corona-App für iOS und Android zu nutzen.
Das NSI ist über ein positives Testergebnis telefonisch zu informieren. Ansprechperson ist Theresa Kränzel, 0511 1609-2393 oder als zentrale Ansprechpartnerin Annika Boche, 0511 1609-2369 (Vertretung: Bianca Hegemeister, 0511 1609-2391).
Wie bekomme ich Informationen über die aktuelle Entwicklung und Auswirkungen von Corona auf die Fortbildung am NSI?
Wir informieren Sie ab sofort auf der NSI-Website permanent zur aktuellen Lage in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Hochschule. Auch werden wir ab sofort den NSI-Newsletter für entsprechende Information nutzen, zu dem Sie sich hier anmelden können. Und selbstverständlich können Sie sich jederzeit auch telefonisch direkt an die NSI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wenden.
Werden die ausgefallenen oder abgesagten Seminare nachgeholt?
In der Regel werden alle nachgefragten Veranstaltungen, die nicht in Präsenz stattfinden können, in WebSeminare umgeplant oder neu terminiert. Informieren Sie sich hierzu bitte laufend auf unserer Homepage oder melden Sie sich zu unserem Newsletter an.
Sind die Bibliotheken geöffnet?
Ja, die Bibliotheken sind geöffnet.
Sind die Mensen und Cafeterien weiterhin geöffnet?
Die Mensen im Biz Hannover und im Biz Oldenburg sind für Lehrgangsteilnehmende und Mitarbeitende des NSI geöffnet.