In diesem Seminar erwerben die Teilnehmenden Kenntnisse über die Ziele des BTHG und lernen die Tatbestände für die Feststellung einer Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX kennen.
Außerdem sind sie danach in der Lage, die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch auf EGH nach Teil 2 SGB IX zu erkennen und rechtlich abzuleiten, ob eine wesentliche Behinderung vorliegt und können die Ergebnisse auf vorgegebene Sachverhalte übertragen.
Dozierende/r
Thomas Nowack