Verfassungsrechtlicher Moot Court

Simulierte Gerichtsverhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

„Das gut betreute Kind“ - Das Betreuungsgeld – umstritten, verteidigt, verfassungswidrig? Am 03.06.2014, 13:30 Uhr in Hörsaal 130

 

Zum Sachverhalt:
Wer sein Kind zu Hause betreut, bekommt dafür seit neuestem eine Entschädigung von zunächst 100, später 150 Euro monatlich, „Betreuungsgeld“ genannt. Das sei nur gerecht, da der Staat auch Krippenplätze bezuschusse – meint Miriam Angler, die das Betreuungsgeld bei der Landeshauptstadt Hannover beantragt hat und schon vor dem Verwaltungsgericht Hannover dafür streitet. Dieses meint jedoch: Schluss mit der „Herdprämie“. Sie zementiere die Hausfrauenehe und richte sich damit gegen die grundgesetzlich garantierte Eheschließungsfreiheit sowie die Gleichheit von Mann und Frau. Außerdem hätte das Betreuungsgeld, wenn überhaupt, nur durch Landesgesetz und nicht durch Bundesgesetz festgelegt werden dürfen. Das Betreuungsgeld sei aus allen diesen Gründen verfassungswidrig. Dies zu entscheiden obliegt dem Bundesverfassungsgericht, dem der Fall nun vorliegt.

Studierende des Projekts „Verfassungsrechtlicher Moot Court“ sind die Anwälte der Streitparteien.

Das „Gericht“ gibt eine Einführung in die juristischen Grundlagen; Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Für das leibliche Wohl wird bei einem kleinen Imbiss im Anschluss an die Verhandlung gesorgt sein.